Wie lege ich Widerspruch bei der Einstufung des Pflegegrades ein?
- Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Sie haben dazu **bis zu einem Monat nach Erhalt des Bescheids** Zeit.
- Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Widerspruch **direkt an Ihre Pflegekasse** richten. Ihre Pflegekasse entscheidet, ob ein weiteres Gutachten erstellt wird. Wenn Ihre Kasse den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung beauftragt, werden Ihre Einwände zunächst geprüft, ebenso nachträglich eingereichte Unterlagen. Wenn sich daraus bereits ein eindeutiges Bild ergibt, kann ein weiteres Gutachten ohne eine nochmalige Untersuchung bei Ihnen zuhause erstellt werden. Ansonsten erfolgt ein weiterer Hausbesuch. Das Widerspruchsgutachten erstellt grundsätzlich ein anderer Gutachtender.
- Unterstützung beim Widerspruchsverfahren erhalten Sie beim Pflegestützpunkt des Landkreises Bad Kissingen: :telephone: **0971 / 801 5300, [pflegestuetzpunkt@kg.de](mailto:pflegestuetzpunkt@kg.de)**